Wichtig: Belege für WRC


Liebe engagierte Vereinsmitglieder des WRC,
mit der Umsetzung unser Umsatzsteuerpflicht mit gleichzeitigem Recht zum Vorsteuerabzug für den WRC, abgewickelt durch den Steuerberater Batzdorfer, müssen wir verstärkt auf unsere Kaufbelege achten. Ab sofort gilt:

  1. Belege bis 150,- Euro am besten ohne Kundenzuordnung, ggf. auf WRC – auf keinen Fall aber private Kundendaten in der Rechnung! Auch nicht bei Erstattung bei priv. Vorauslage!
  2. Belege über 150,- Euro (netto) mit immer mit Rechnungs-/Kundendaten, immer auf WRC, In den Allerwiesen 3, 38446 Wolfsburg.

Mein Nachfolger und ich werden Rechnungen mit falschen Kopfdaten in Zukunft ablehnen müssen (bis ihr einen Beleg mit passenden Kopfdaten bringt vom Lieferer) – zum Wohl des Vereins!

Ggf. ist für größere Rechnungen aus den Vorjahren noch eine Korrektur nötig! (sonst Risiko bei Steuerprüfung, Heilung aber nach neuem Urteil machbar). Hr. Batzdorfer stellt eine Liste zusammen, wo Bedarf besteht.

Mit freundlichem Gruß,
Martin Thiede